Erstellt: von Harry83 »
13.03.2010, 15:23
Hallöchen!
Hmm!? Also ich habe eher schlechte Erfahrungen mit Rückgaberecht gemacht! Bei mir war es meine Westerngitarre, die ich nach 2 Wochen wieder zurückbringen wollte. Der Tonabnehmer mit integriertem Tuner ging nicht mehr. Also brachte ich die Gitarre zurück. Der Verkäufer machte eine neue Batterie rein. Doch es ging nichts. Nachdem er die Saiten runter genommen hatte, sah er, dass ein Kabel lose war. Also ging es auf Eigenverschulden zurück. Dabei habe ich die Westerngitarre immer pfleglich behandelt. Warum das Kabel lose war, kann ich mir nur durch den günstigen Preis erklären!
Ob der Riss als Rückgabegrund reicht, kann ich nicht sagen. War der Riss schon, als du die Gitarre gekauft hast? Wenn nicht, kann es sein, dass auch dir Eigenverschulden als Grund genannt wird. Und somit, wird dir leider nichts erstattet.
Meine Westerngitarre habe ich übrigens meinem kleinen Cousin gegeben. Er wollte auch lernen, hat es dann aber sein gelassen. Soweit ich weiß, spielt er nur noch ganz selten damit. Die Gitarre hat mich damals ca. 70 € gekostet.
Laut Umtauschgesetz, kann die Ware aus Kulanz zurückgenommen werden, wenn kein technischer Deffekt vorliegt. Versuche es einfach! Ich drücke dir die Daumen!